United European Tattoo Artists (UETA) e.V.
Bis heute existieren keine allgemein verbindlichen Hygienerichtlinien für das Tätowieren. Das trifft sowohl national wie auch international zu. Es bestehen in Europa unterschiedliche nationale Richtlinien und Vorgaben, die auch innerhalb eines Landes nicht einheitlich ausgelegt werden.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung für Produkte und Dienstleistungen sind entsprechend erarbeitete Hygienerichtlinien von uns, den Mitgliedern der United European Tattoo Artists (UETA) e.V., bereits bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht worden. Diese Möglichkeit besteht für nationale Verbände leider nicht. Als verlängerter Arm der national agierenden Deutschen Organisierten Tätowierer (DOT) e.V. ist die UETA als internationaler Verein beim DG Connect der Europäischen Kommission in Brüssel registriert. Das schafft die Rahmenbedingungen, um unser Vereinsziel durchzusetzen: die Interessen von Tätowierern gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.
Dazu gehört ein einheitliches und zielgerichtetes Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien, sowie das gemeinsame Vorgehen gegen überhöhte oder nicht begründete Richtlinien und Vorgaben seitens der Industrie oder staatlicher Behörden auf EU-Ebene. Daher haben wir gemeinsam mit dem DOT einen praktikablen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Mindeststandard für die Hygienebedingungen beim Tätowieren entwickelt, der bei der richtigen Umsetzung einen optimalen Kunden- sowie Eigenschutz gewährleistet. Unsere Hygienerichtlinien bedeuten eine fachgerechte Hilfestellung beim täglichen Umgang mit den Kunden, ausführenden Behörden und selbstverständlich auch für die betroffenen Tätowierer selbst. Diese Richtlinien sind bereits 2008 in deutscher, 2009 in englischer Sprache und 2010 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. publiziert worden.
Da viele Tätowierer international tätig sind, ist es unser Bestreben, für ganz Europa einen einheitlichen Mindeststandard auf der Grundlage unserer Richtlinien zu erwirken, um den Verbraucher zu schützen und den Anwendern eine Rechtssicherheit zu geben. Unser Ziel ist es, dass diese europäischen Richtlinien zukünftig verbindlich in allen nationalen Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgewandelt werden.
Um das zu schaffen und um Eure Interessen umzusetzen, brauchen wir Eure Hilfe. Mit einem Jahresbeitrag von 75 Euro unterstützt Ihr unser gemeinsames Vorhaben als Mitglied der UETA. Wir als Mitglieder der UETA sind ehrenamtlich und uneigennützig tätig. Wir verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke!
Je mehr wir sind, umso mehr werden wir gehört!
Als Europäischer Verein sind wir aktives Mitglied im DIN Normungsausschuss sowie im CEN TC 435 Projekt Committee - Tattooing Service, für die Etablierung und Professionalisierung der Tattoo Szene auf Grundlage unserer Hygienerichtlinien.
Es ist Euer Verein und Eure Zukunft!
Bis heute existieren keine allgemein verbindlichen Hygienerichtlinien für das Tätowieren. Das trifft sowohl national wie auch international zu. Es bestehen in Europa unterschiedliche nationale Richtlinien und Vorgaben, die auch innerhalb eines Landes nicht einheitlich ausgelegt werden.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung für Produkte und Dienstleistungen sind entsprechend erarbeitete Hygienerichtlinien von uns, den Mitgliedern der United European Tattoo Artists (UETA) e.V., bereits bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht worden. Diese Möglichkeit besteht für nationale Verbände leider nicht. Als verlängerter Arm der national agierenden Deutschen Organisierten Tätowierer (DOT) e.V. ist die UETA als internationaler Verein beim DG Connect der Europäischen Kommission in Brüssel registriert. Das schafft die Rahmenbedingungen, um unser Vereinsziel durchzusetzen: die Interessen von Tätowierern gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.
Dazu gehört ein einheitliches und zielgerichtetes Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien, sowie das gemeinsame Vorgehen gegen überhöhte oder nicht begründete Richtlinien und Vorgaben seitens der Industrie oder staatlicher Behörden auf EU-Ebene. Daher haben wir gemeinsam mit dem DOT einen praktikablen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Mindeststandard für die Hygienebedingungen beim Tätowieren entwickelt, der bei der richtigen Umsetzung einen optimalen Kunden- sowie Eigenschutz gewährleistet. Unsere Hygienerichtlinien bedeuten eine fachgerechte Hilfestellung beim täglichen Umgang mit den Kunden, ausführenden Behörden und selbstverständlich auch für die betroffenen Tätowierer selbst. Diese Richtlinien sind bereits 2008 in deutscher, 2009 in englischer Sprache und 2010 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. publiziert worden.
Da viele Tätowierer international tätig sind, ist es unser Bestreben, für ganz Europa einen einheitlichen Mindeststandard auf der Grundlage unserer Richtlinien zu erwirken, um den Verbraucher zu schützen und den Anwendern eine Rechtssicherheit zu geben. Unser Ziel ist es, dass diese europäischen Richtlinien zukünftig verbindlich in allen nationalen Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgewandelt werden.
Um das zu schaffen und um Eure Interessen umzusetzen, brauchen wir Eure Hilfe. Mit einem Jahresbeitrag von 75 Euro unterstützt Ihr unser gemeinsames Vorhaben als Mitglied der UETA. Wir als Mitglieder der UETA sind ehrenamtlich und uneigennützig tätig. Wir verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke!
Je mehr wir sind, umso mehr werden wir gehört!
Als Europäischer Verein sind wir aktives Mitglied im DIN Normungsausschuss sowie im CEN TC 435 Projekt Committee - Tattooing Service, für die Etablierung und Professionalisierung der Tattoo Szene auf Grundlage unserer Hygienerichtlinien.
Es ist Euer Verein und Eure Zukunft!